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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Schadenmeldung – Kfz-Versicherung

Auf dieser Seite:

Auf dieser Seite können Sie Schäden zu einer Kfz-Versicherung der Continentale melden. Das geht sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und deckt Schäden ab, die Sie selbst an fremdem Eigentum und Personen mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und die Haftung nach dem Umweltschadensgesetz. 
  • Die Teilkaskoversicherung deckt nicht selbst verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug ab. Beispielsweise Unwetterschäden.
  • Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung. Hier sind zusätzlich Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug so wie Schäden durch Vandalismus abgesichert.

Wer kann diese Schadenmeldung nutzen?

  • Für Kunden: Melden Sie einen Schaden zu Ihrer Kfz-Versicherung, ganz gleich ob Sie einen Schaden zu Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung melden möchten.
  • Für Geschädigte: Melden Sie bei uns einen von unserem Kunden verursachten Schaden zu seiner Kfz-Versicherung.

  • Für Schutzbriefkunden: Melden Sie einen Schaden oder eine Panne bei der digitalen Pannenhilfe.
Als Kunde können Sie alternativ auch den Vermittler Ihrer Versicherung ansprechen, um den Schaden zu melden. Informationen dazu, wie Sie Ihren Vermittler erreichen, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Zur Online-Schadenmeldung:

 
Im Schadenfall wählen Sie für die Pannenhilfe

0231 12010-11

Oder nutzen Sie unsere Digitale Pannenhilfe für eine noch schnellere Schadenabwicklung.
 

FAQ: Fragen und Antworten zu Kfz-Schäden

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu Ihrer Kfz-Versicherung.

Wie kann ich die Schadenbearbeitung unterstützen?

Bitte reichen Sie, neben einer aussagekräftigen Schadenmeldung, detaillierte Schadenfotos sowie eine Skizze vom Unfallhergang ein. 
Wir benötigen die vollständigen Kontaktdaten aller Beteiligten, sowie, wenn vorliegend, den Unfallbericht der Polizei.
Bei einem Unfall mit Wildtieren benötigen wir eine Wildunfallbescheinigung.
 

Wie beeinflusst ein Schaden den Schadenfreiheitsrabatt meiner Kfz-Versicherung?

Bei jedem gemeldetem Haftpflicht- und Vollkaskoschaden sinkt Ihr Schadenfreiheitsrabatt, sofern Sie nicht unseren Rabattretter abgeschlossen haben. Schäden zu Ihrer Teilkaskoversicherung beeinflussen den Schadenfreiheitsrabatt nicht.

Warum wird bei einer fiktiven Abrechnung nur der Netto-Betrag ausgezahlt?

Die Reparaturkosten werden bei einer fiktiven Abrechnung netto ausgezahlt, da die Mehrwertsteuer nicht anfällt.

Muss ich meinen Schaden bei meiner eigenen Versicherung melden, wenn jemand anderes mich geschädigt hat?

Nein, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind müssen Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers melden und nicht Ihrer eigenen Versicherung.
Kennen Sie nur das Kennzeichen des Geschädigten wenden Sie sich bitte direkt an den „Zentralruf der Autoversicherer“.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.zentralruf.de/.
 

So erreichen Sie unsere Schadenabteilung per:

Persönliches Postfach

Alternativ können Sie auch Ihr persönliches Postfach auf continentale.de nutzen. Wählen Sie im Postfach-Adressbuch bitte Continentale Sach-Schaden aus.

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Ansprechpartner für Kunden

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Die Continentale-Agenturen stehen für individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale.
Daher können Sie Schäden auch Ihrem persönlichen Betreuer melden. Den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse Ihres persönlichen Betreuers finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.