Alles zur Krankenversichertennummer (KVNR)

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Was ist die Krankenversichertennummer (KVNR)?

Grundlage für digitale Angebote im Gesundheitswesen ist die Telematikinfrastruktur (TI). Als Versicherter benötigen Sie einen Zugang zur TI, wenn Sie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen möchten. Um diesen Zugang zu bekommen, brauchen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR).

Außerdem wird eine KVNR benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss. Die KVNR gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Sie dient dazu, einen Versicherten eindeutig zu identifizieren, und zwar unabhängig davon, ob die Person gesetzlich oder privat versichert ist. 

Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit der Versicherungsnummer, die Sie von uns erhalten haben. Diese hat eine andere Funktion und gilt unverändert fort.

FAQ-Suche zur Krankenversichertennummer (KVNR):

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Alle Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer (KVNR):

Für wen ist eine KVNR relevant?

Wir kümmern uns darum, die KVNR für Sie zu beantragen. Für welchen Personenkreis das relevant ist, können Sie hier nachlesen.

Die KVNR wird für alle versicherten Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung oder eine Beihilferestkostenversicherung beantragt, wenn sie eingewilligt haben.

Nein. Erst mit Aktivierung der Anwartschaft starten wir die KVNR-Beantragung für Personen mit einer Anwartschaftsversicherung.

Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Im Fall von mehreren krankheitskosten-vollversicherten bzw. restkostenversicherten Personen im Vertrag wird für jede Person eine eigene KVNR beantragt.

Welche Vorteile hat die KVNR?

Um verschiedene digitale Gesundheitsangebote nutzen zu können, brauchen Sie eine KVNR. 

Die KVNR kommt Ihnen in den folgenden beiden Themenbereichen zugute.

  1. Private Krankenversicherungsunternehmen müssen zukünftig im Fall einer implantatbezogenen Maßnahme eines Versicherten Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) vornehmen. Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern soll.

    Zur Teilnahme verpflichtet sind die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Hersteller von Implantaten. Ihnen als Versicherten nützt das Register z. B. dadurch, dass Sie im Fall von Komplikationen mit Implantaten frühzeitig identifiziert und schnell informiert werden können.

    Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Implanateteregister Deutschland: Implantateregister Deutschland (bundesgesundheitsministerium.de)
     
  2. Neben der verpflichtenden Meldung an das Implantateregister dient die KVNR auch zur eindeutigen Identifikation eines Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI). Diese vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen.

    Die TI bietet verschiedene Anwendungen, z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept). Beides wird aktuell bei uns als zusätzliche digitale Serviceleistung für Sie aufgebaut. Die zukünftige Nutzung ist selbstverständlich freiwillig. Mit der ePA haben Sie z. B. Arztbriefe, Befunde oder Ihren Impfpass an einem Ort sicher gespeichert.

    Was Sie in der Akte speichern und wem Sie diese Informationen zur Verfügung stellen wollen, entscheiden Sie jedoch ganz allein. Denn die volle Hoheit über ihre Daten behalten Sie selbst. Wir als Ihre private Krankenversicherung erhalten keinen Einblick in die ePA oder das E-Rezept.
  1. Das Fehlen der KVNR kann insbesondere bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen (z.B. Einsetzen eines Herzschrittmachers) zu Verzögerungen führen, da die KVNR für die Meldung von Implantaten an das Implantateregister Deutschland (IRD) zwingend benötigt wird. Eine erstmalige Beantragung der KVNR im Bedarfsfall kann allerdings mehrere Wochen dauern. Somit ist auch für ältere Kunden eine frühzeitige Beantragung der KVNR wichtig. 
  2. Darüber hinaus erhalten Kunden ohne KVNR keine digitale Identität – und damit keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept und weiteren digitalen Services der Telematikinfrastruktur. 

Details zum Implantateregister

Ist bei Ihnen eine implantatbezogene Maßnahme geplant? Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen rund um das Implantateregister.

Das Implantateregister Deutschland (IRD) ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten in Deutschland verbessern soll. Bestimmte Implantate müssen laut Implantateregistergesetz (IRegG) von den Kliniken an ein zentrales Register gemeldet werden, damit u. a. Probleme früher erkannt und Betroffene schneller informiert werden können. Für Patientinnen und Patienten erhöhen sich so die Sicherheit und die Qualität von Implantaten. Das IRD ist seit dem 1. Januar 2021 in Betrieb. Seit dem 1. Juli 2024 werden Brustimplantate und ab dem 1. Januar 2025 künstliche Hüft- und Kniegelenke sowie Aortenklappenprothesen gemeldet. Weitere Implantattypen werden schrittweise in das Register aufgenommen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums www.implantateregister-deutschland.de.

Mithilfe des Registers werden folgende Fragen beantwortet:

•    Wie gut sind die Implantate?
•    Wie gut ist die medizinische Versorgung mit Implantaten?

Diese Informationen werden jährlich in einem Bericht auf der Internetseite des IRD www.implantateregister-deutschland.de veröffentlicht. Er informiert in verständlicher Sprache 

•    über statistische Auswertungen der gespeicherten Daten (z.B. wie oft bestimmte Implantate eingesetzt werden).
•    über die Qualität von Implantaten in Deutschland.
•    darüber, wie gut Menschen mit Implantaten versorgt werden.
•    darüber, welche Daten für die Forschung weitergegeben wurden.

Die Informationen in diesem Bericht sollen Patienten helfen. Sie können sich damit vor einer Operation über die verschiedenen Implantate informieren.
Darüber hinaus kann von Implantaten in sehr seltenen Fällen eine Gefahr ausgehen. Solch eine Gefahr kann man anhand der Daten aus dem Implantateregister erkennen. Dann können betroffene Personen sofort informiert werden.

Für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme an das IRD benötigen die Gesundheitseinrichtungen das Institutionskennzeichen des Kostenträgers und die KVNR des Patienten. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert werden und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert gespeichert werden.

Das Institutionskennzeichen bzw. die IK-Nummer ist eine für andere Kostenträger (GKV oder PKV) relevante Nummer, die im elektronischen Datenaustausch verwendet wird. Die IK-Nummer der Continentale Krankenversicherung a.G. lautet 168140017.

Ja. Jede Gesundheitseinrichtung, die eine meldepflichtige implantatbezogene Maßnahme durchführt, ist gem. §§ 16 und 17 IRegG verpflichtet, dem IRD die entsprechenden Daten zu übermitteln. Auch Patienten sind damit zur Teilnahme am IRD verpflichtet: Gem. § 26 IRegG haben sie kein Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO und kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO. Sie müssen die erforderlichen Daten, wie z. B. ihre KVNR, der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung zur Verfügung stellen. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten für den Eingriff trägt.

Allgemeines

Weitere wichtige Aspekte zur KVNR können Sie hier nachlesen.

Die KVNR wird auch für privat Versicherte durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle KVNR (VST) auf der Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben. Dazu rufen wir zunächst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Wenn Sie keine RVNR haben, kümmern wir uns um die Beschaffung der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die VST pseudonymisiert die RVNR und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Dafür verfügt die VST über einen eigenen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ausgegebenen Schlüssel. Anschließend schickt die VST die KVNR an uns. Der gesamte Datenaustauschprozess findet verschlüsselt und sicher statt.

Nähere Informationen über das Verfahren zur Bildung einer KVNR finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/.

Die Krankenversichertennummer besteht je nach Krankenkasse / Krankenversicherer aus 19 bis 30 Stellen. Sie beginnt mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Wechsel der Krankenkasse / Krankenversicherung der Fall.

Die KVNR bleibt Ihr ganzes Leben lang gültig. Sie behalten diese auch bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Sollte bereits einer Ihrer Vorversicherer eine KVNR für Sie beantragt haben, ist diese trotzdem zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Denn ohne einen Abgleich dürfen wir Ihre vorhandene KVNR nicht verwenden. Auch hierfür benötigen wir von Ihnen ausgewählte persönliche Daten sowie Ihre datenschutzrechtliche Einwilligung und Schweigepflichtentbindungserklärung. 

Im Vertragsverhältnis zu uns müssen Sie Ihre KVNR nicht kennen. Denn aktuell beschränkt sich die Nutzung der KVNR auf die TI und das Implantateregister. Um eine ePA oder das E-Rezept nutzen zu können, müssen Sie den Leistungserbringern Ihre KVNR bereitstellen können. Hierfür steht Ihnen zukünftig mit dem sog. Online Check-In eine sichere Funktion in der Continentale GesundheitsApp zur Verfügung. Für die Meldung an das Implantateregister übertragen wir Ihre KVNR in einem elektronischen Verfahren an die Gesundheitseinrichtung. Darüber hinaus können Sie Ihre KVNR natürlich jederzeit gern bei uns anfragen.

So reichen Sie Rechnungen und Belege zu Ihrer Krankenversicherung ein:

Bereits jetzt können Sie uns Ihre Arztrechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne zu Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung digital übermitteln.