Alles zum E-Rezept bei der Continentale

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Das E-Rezept im Überblick

Für apothekenpflichtige Arzneimittel können Sie auch als Privatversicherter der Continentale Krankenversicherung a.G. von Ihrem Arzt ein elektronisches Rezept (E-Rezept) erhalten. Das E-Rezept ist dabei eine alternative Ergänzung zum bisherigen Papierrezept. Denn das E-Rezept wird digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System verschlüsselt abgelegt. Anschließend legen Sie als Versicherter mit der Hilfe der E-Rezept-App fest, welche Apotheke auf Ihr Rezept zugreifen darf.

Die App zum E-Rezept herunterladen

Die App "Das E-Rezept" der gematik bietet Versicherten komfortable Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten erleichtern.

Für iOS-Nutzer

Für Android-Nutzer

Vorteile des E-Rezeptes

Rezepte in der App jederzeit griffbereit

Mit der E-Rezept-App erhalten Sie zukünftig Ihre Verschreibung bequem auf Ihr Smartphone. Sie können in der App auch wichtige Informationen oder die Einnahmeweise Ihrer Medikamente nachschauen.

Medikamente per Bestellung

Sie können aus der E-Rezept-App direkt Ihre Medikamente bei Ihrer Apotheke bestellen.

Hilfe bei der Apothekensuche

Die E-Rezept-App zeigt Ihnen die Apotheken in Ihrer Nähe an. Dazu können Sie auch zusätzliche Informationen wie Öffnungszeiten einsehen.

Unnötige Wege sparen

Wenn Sie ein einfaches Folgerezept brauchen, wird ein weiterer Arztbesuch unnötig. Denn die Praxis kann das Folgerezept zukünftig digital zum Abruf über die App übermitteln.

FAQ zum E-Rezept

Allgemeines

Sie benötigen:
  • Die Continentale GesundheitsApp mit der Funktionalität Online Check-In: So übermitteln Sie Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sicher an Praxen. Nur wenn die KVNR vorliegt, können E-Rezepte ausgestellt werden.
  • Die Anmeldung in der GesundheitsApp auf Level 3 zur Anlage einer digitalen Identität: Um sicherzustellen, dass tatsächlich ausschließlich Sie als Versicherter auf ihre persönlichen Daten zugreifen können, ist eine Identifizierung durch ein technisches Verfahren mit entsprechend hohem Sicherheitsstandard notwendig. In der Continentale GesundheitsApp können Sie Ihre Identität zukünftig schnell und sicher mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sowie der dazugehörigen PIN bestätigen. 
  • Die E-Rezept-App der gematik: Um E-Rezepte aufzurufen, einzulösen und digitale Kostenbelege zu erhalten, benötigen Sie die E-Rezept-App der gematik.
Nein, das E-Rezept ist für Privatversicherte ein optionales Angebot. 

Ausstellen von E-Rezepten

Haus- und Facharztpraxen sind dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen. Dass eine Arztpraxis bereits so weit ist und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sicher via Online Check-In erhalten kann, erkennen Sie daran, dass sie einen entsprechenden QR-Code aufstellt. Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der Praxis nach.
Damit Ihre Arztpraxis auch für Sie als Privatversicherten ein E-Rezept ausstellen kann, ist ein Update des Praxisverwaltungssystems notwendig. Ob die Praxissoftware bereits so weit ist oder das Update noch benötigt, erfährt Ihre Arztpraxis bei Bedarf vom jeweiligen Softwareanbieter.  
Ja, wenn Sie das E-Rezept nicht digital einlösen können oder wollen, kann Ihre Arztpraxis das E-Rezept auch ausdrucken. Der Rezeptdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezept-Code. Er ist digital signiert und daher auch ohne händische Unterschrift gültig.

Wenn Sie ein ausgedrucktes E-Rezept nutzen, geben Sie dieses in der Apotheke ab. Dort wird der Rezept-Code gescannt. Anschließend können Sie Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

Einlösen von E-Rezepten

Apotheken in Deutschland können E-Rezepte für Privatversicherte einlösen und die dazugehörigen Kostenbelege ausstellen. Dazu schicken Sie Ihr digitales Rezept entweder über die E-Rezept-App an die Apotheke oder zeigen dort den Rezept-Code vor. Das kann der Rezept-Code in der App sein oder ein Ausdruck aus der Praxis.
Nein, die Versichertenkarten in der privaten Krankenversicherung sind keine Gesundheitskarten, wie sie gesetzlich Versicherte haben. 
Grundsätzlich kann auch eine andere Person per E-Rezept verschriebene Arzneimittel für Sie besorgen.

Sie können das Rezept per E-Rezept-App einer Apotheke zuweisen. Hat diese einen Botendienst, können Sie sich das Arzneimittel liefern lassen. Sie können der Apotheke aber auch eine kurze Nachricht schreiben, dass eine andere Person das Medikament für Sie abholt.

Wenn Sie bereits in der Arztpraxis wissen, dass Sie nicht zur Apotheke gehen können, bitten Sie die Praxis um einen Ausdruck des E-Rezeptes. Diesen können Sie an eine Person Ihres Vertrauens weitergeben. Der Ausdruck der Arztpraxis enthält einen QR-Code, den die Apotheke zum Einlösen des Rezepts scannt. Sie selbst können das E-Rezept nicht ausdrucken.
In der E-Rezept-App haben Sie die Möglichkeit, Profile für weitere Personen hinzuzufügen. Allerdings ist die Nutzung dieser Funktion für privatversicherte Angehörige nur eingeschränkt möglich, da sie sich nicht mit der elektronischen Gesundheitskarte anmelden können. Eine Anmeldung über die digitale Identität (GesundheitsID) ist zwar ebenfalls möglich, erfordert jedoch, dass das Gerät mit der entsprechenden GesundheitsID verknüpft ist.

Kostenbeleg zum E-Rezept

Einen Kostenbeleg können Sie auf zwei Wegen erhalten:
 
  1. Digitaler Kostenbeleg: Um diesen erhalten zu können, stimmen Sie in der E-Rezept-App zu, dass Sie mit der Speicherung der entsprechenden Daten einverstanden sind. Anschließend können Apotheken Kostenbelege digital übermitteln und Sie können diese in der E-Rezept-App einsehen.
     
  2. Ausgedruckter Kostenbeleg: Auf Wunsch kann Ihnen die Apotheke den Kostenbeleg ausgedruckt aushändigen.
  1. Digitaler Kostenbeleg in der E-Rezept-App: Rufen Sie in der E-Rezept-App das eingelöste Rezept auf. Tippen Sie auf "Einreichen" und wählen Sie die Continentale GesundheitsApp aus. In der GesundheitsApp können Sie die Belege auch parken und später einreichen. 
    Bitte drucken Sie Kostenbelege aus der E-Rezept-App der gematik nicht aus, um sie einzureichen. Ein Teil der erstattungsrelevanten Informationen ist digital im PDF hinterlegt und geht mit dem Ausdruck verloren.
  2. In der Apotheke ausgedruckter Kostenbeleg: Diesen können Sie wie gewohnt einreichen: abfotografiert, eingescannt oder per Post.

Sind Sie gesetzlich versichert und benötigen einen Beleg, um ihn bei uns einzureichen? Dann kann Ihnen die Apotheke nach dem Einlösen des Rezepts einen geeigneten Beleg ausstellen, auch Nachweisdatensatz 15a genannt. Dieser enthält jedoch keine Informationen über Zuzahlungen. Lassen Sie sich deshalb zusätzlich eine Quittung geben, etwa, wenn es um eine Zuzahlungsbefreiung geht. 

Support

Die E-Rezept-App ist eine Anwendung der gematik. Weitere Informationen finden Sie auf der E-Rezept-Website. Dort gibt es auch Kontaktinformationen.

Bei Fragen zur Krankenversichertennummer oder zur digitalen Identität und zum Online Check-In in der Continentale GesundheitsApp hilft Ihnen unser Support gerne weiter. 

So reichen Sie Rechnungen und Belege zu Ihrer Krankenversicherung ein:

Bereits jetzt können Sie uns Ihre Arztrechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne zu Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung digital übermitteln.