Vor der Zulage steht die Einwilligungserklärung

Riester für Beamte, Richter und Soldaten – kurz erklärt.

  • Zulagenberechtigt Auch Beamte, Richter und Soldaten können die staatliche Riester-Förderung erhalten.

  • 175 € Grundzulage pro Jahr
    Zusätzlich sind Kinderzulagen möglich – je nach Familienstand und Kindergeldanspruch

  • Einwilligung erforderlichFür die Berechnung der Zulage müssen Sie der Besoldungsstelle die Weitergabe Ihrer Einkommensdaten an die ZfA erlauben.

Riester-Rente für Beamte, Richter und Soldaten: Wie funktioniert das?

Auch Beamte, Richter und Soldaten können von der staatlichen Riester-Förderung profitieren. Anders als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden die notwendigen Einkommensdaten jedoch nicht automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Deshalb ist eine Einwilligungserklärung gegenüber der Besoldungsstelle erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Einwilligung nicht / zu spät abgegeben habe?

Wird die Einwilligung nicht fristgerecht abgegeben, besteht für dieses Veranlagungsjahr kein unmittelbarer Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug.

Eine nicht fristgerecht abgegebene Einwilligung können Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn/Ihrer Besoldungsstelle nachholen. Das ist im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens, möglich. Über die Nachholung müssen Sie die ZfA zeitnah informieren. Dabei ist auch das Datum anzugeben, mit dem Sie die Einwilligung erteilt haben. Die steuerlichen Auswirkungen können Sie bei der ZfA oder Ihrem Steuerberater erfragen.


Was muss ich tun, um die staatliche Zulage zu erhalten?

Da bei Beamten, Richtern und Soldaten die Sozialversicherungsdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert werden, bekommen Sie die staatliche Zulage nur dann, wenn Sie bei Ihrer Besoldungsstelle/ Ihrem Dienstherrn eine Einwilligungserklärung zur Weitergabe Ihrer Einkommensdaten an die ZfA abgegeben haben.

Das Formular (Einwilligungserklärung) erhalten Sie bei Ihrer Besoldungsstelle/ Ihrem Dienstherrn. Sollte diese(r) kein eigenes Formular besitzen, stellen wir Ihnen gerne eins zur Verfügung.

Die Einwilligungserklärung berechtigt Ihren Dienstherrn/Ihre Besoldungsstelle, der ZfA jährlich

  • Ihren beruflichen Status
  • Ihr jeweiliges Vorjahreseinkommen
  • die Daten Ihrer Kinder mitzuteilen sowie ggf. eine Zulagenummer zu beantragen.

Nach Übermittlung der Daten kann die ZfA Ihre Zulagen berechnen.

Die Einwilligungserklärung ist spätestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres, bei Ihrem Dienstherrn/Ihrer Besoldungsstelle, abzugeben.


Was ist die Bemessungsgrundlage für den Eigenbeitrag zu meinem Altersvorsorgevertrag?

Für den Erhalt der ungekürzten staatlichen Zulage müssen Sie 4% Ihrer beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Ihnen zustehenden Zulage(n) zahlen.

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören unter anderem:

  • Grundgehalt
  • Zuschüsse
  • Leistungsbezüge
  • Anwärterbezüge
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Urlaubsgeld
  • sonstige jährliche Sonderzahlungen
  • Übergangsgebührnisse (und evtl. gezahlter Bildungszuschuss).

Kindergeld und Auslandsbezüge sind nicht zu berücksichtigen.


Was ist bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes zu beachten?

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes müssen Sie klären, ob die abgegebene Einwilligungserklärung weiterhin noch gültig ist oder ob eine neue Erklärung abzugeben ist.

Besonders ist dies bei Beamten der Fall, die von der Landesverwaltung in die Bundesverwaltung wechseln oder innerhalb der Verwaltung in einer neuen Dienststelle tätig sind.


Muss ich für den Erhalt der staatlichen Zulage eine Sozialversicherungsnummer haben?

Damit die relevanten Daten und die Gewährung der Zulagen der jeweiligen Person zugeordnet werden können, erhält jeder Förderberechtigte eine
Zulagenummer. Unter dieser werden die gespeicherten Daten verwaltet (Zulagenkonto). Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer
erhalten haben.

Wurde Ihnen bereits eine Sozialversicherungsnummer vergeben, wird diese als Zulagenummer verwendet. Wenn für Sie noch keine Sozialversicherungsnummer vergeben wurde, ist die Beantragung einer Zulagenummer erforderlich. Insoweit können Sie Ihre Dienststelle beauftragen. Diese wird die Nummer bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Die ZfA vergibt die Nummer und teilt sie Ihrer Dienststelle mit.


In meinem Altersvorsorgevertrag wurden Zulagen zurückgefordert. Kann ich diese wieder erhalten und was ist zu tun?

Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrem Dienstherrn/Ihrer Besoldungsstelle, ob und ggf. wann Sie die Einwilligungserklärung abgegeben haben und unter welcher Zulagenummer die Daten an die ZfA übermittelt werden. Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Festsetzung der Zulagen zu stellen. Wir sind Ihnen bei der Erstellung des Schreibens gern behilflich. Bei Fragen rufen Sie uns unter der Servicenummer 089 5153 - 212 an oder schreiben Sie eine E-Mail an riesterzulagen@continentale.de.


Ich bin als Soldat bei der Bundeswehr ausgeschieden und erhalte Übergangsgebührnisse. Was gibt es zu beachten?

Übergangsgebührnisse führen seit dem 1. Januar 2021 zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Es besteht somit die unmittelbare Zulageberechtigung.


Bin ich als Beamter/Richter/Soldat zulageberechtigt in der Riester- Rente?

Ja. Nicht nur rentenversicherungspflichtig Beschäftigte können für ihren Riester-Vertrag eine Zulage erhalten, sondern auch Besoldungsempfänger
und Empfänger von Amtsbezügen.

Zum begünstigten Personenkreis gehören:

  • Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz
  • Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis
  • beurlaubte Beamte, deren Beurlaubungszeit ruhegehaltsfähig ist
  • Steuerpflichtige, die beurlaubt sind und deshalb keine Besoldung, Amtsbezüge oder Entgelt erhalten, wenn bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen wären
  • Entsendete Pflichtversicherte und Beamte, denen eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde
  • Ruhestandsbeamte, sofern sie
    - Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen,
    - vor der Versetzung in den Ruhestand Empfänger von Besoldung/ Amtsbezügen waren und
    - das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • seit 1. Januar 2021 Empfänger von Übergangsgebührnissen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Dienstherrn/ Ihrer zuständigen Besoldungsstelle.


In diesem Dokument finden Sie die wichtigsten Informationen zur Riester-Förderung für Beamte, Richter und Soldaten übersichtlich zusammengestellt. Das PDF erläutert unter anderem die Einwilligungserklärung gegenüber der Besoldungsstelle, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Zulagen sowie die Berechnung des notwendigen Eigenbeitrags.
Stand: 01.2026
Größe: 59 kb

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