Vor der Zulage steht die Einwilligungserklärung

Riester für Beamte, Richter und Soldaten – kurz erklärt.

  • Zulagenberechtigt Auch Beamte, Richter und Soldaten können die staatliche Riester-Förderung erhalten.

  • 175 € Grundzulage pro Jahr
    Zusätzlich sind Kinderzulagen möglich – je nach Familienstand und Kindergeldanspruch

  • Einwilligung erforderlichFür die Berechnung der Zulage müssen Sie der Besoldungsstelle die Weitergabe Ihrer Einkommensdaten an die ZfA erlauben.

Riester-Rente für Beamte, Richter und Soldaten: Wie funktioniert das?

Auch Beamte, Richter und Soldaten können von der staatlichen Riester-Förderung profitieren. Anders als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten werden die notwendigen Einkommensdaten jedoch nicht automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Deshalb ist eine Einwilligungserklärung gegenüber der Besoldungsstelle erforderlich.

Was ist bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes zu beachten?

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes müssen Sie klären, ob die abgegebene Einwilligungserklärung weiterhin noch gültig ist oder ob eine neue Erklärung abzugeben ist.

Besonders ist dies bei Beamten der Fall, die von der Landesverwaltung in die Bundesverwaltung wechseln oder innerhalb der Verwaltung in einer neuen Dienststelle tätig sind.

In diesem Dokument finden Sie die wichtigsten Informationen zur Riester-Förderung für Beamte, Richter und Soldaten übersichtlich zusammengestellt. Das PDF erläutert unter anderem die Einwilligungserklärung gegenüber der Besoldungsstelle, die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Zulagen sowie die Berechnung des notwendigen Eigenbeitrags.
Stand: 01.2026
Größe: 59 kb

Riester-Zulagen sichern – so geht’s

Damit Sie die staatlichen Zulagen in voller Höhe erhalten, kommt es auf ein paar wichtige Details an: der richtige Eigenbeitrag, aktuelle Angaben zu Ihrem Einkommen und die passenden Voraussetzungen.

Auf unserer Übersichtsseite haben wir für Sie alles Wichtige rund um die Riester-Zulagen kompakt zusammengestellt – verständlich erklärt und mit praktischen Hinweisen, wie Sie Ihren Vertrag aktuell halten.

Riester-Förderung als Beamter, Richter oder Soldat sichern

Auch Beamte, Richter und Soldaten können von der staatlichen Riester-Förderung profitieren – mit 175 € Grundzulage pro Jahr und möglichen Kinderzulagen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben.

Riester-Rente – clever fördern, sicher vorsorgen.

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