Von Kinderzulage und Kindererziehungszeiten

Riester-Förderung für Eltern – kurz erklärt.

  • Grundzulage und Mindestbeitrag175 € pro Jahr vom Staat – Mindestbeitrag 4% des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € pro Jahr.
  • Kinderzulage und Kindererziehungszeit 300 € jährlich, je Kind (ab 2008 geboren) – 36 Monate je Kind.

  • Einkommensfreie Zeit Förderung möglich (Eigenbeitrag 5 €/Monat).

Kindererziehungszeiten und Riester

Kindererziehungszeiten können entscheidend für Ihre Riester-Zulagen sein. Sie begründen eine unmittelbare Förderberechtigung, wirken sich auf Ihren Mindesteigenbeitrag aus und können Rückforderungen vermeiden – sofern sie rechtzeitig beantragt und korrekt zugeordnet werden.

Wichtig ist insbesondere die rechtzeitige Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung (spätestens bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes), da eine Anerkennung nur rückwirkend erfolgt. Zudem sind Besonderheiten zu beachten – etwa bei mehreren Kindern, bei Beamten, Mitgliedern eines Versorgungswerks, Grenzgängern oder bei Adoptiv- und Pflegekindern.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Kinderzulage beträgt für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind 300 Euro und für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind 185 Euro jährlich.
Die Kinderzulage wird im selben Verhältnis wie die Grundzulage gekürzt, wenn

  • der unmittelbar Förderberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag von 4% der maßgebenden Einnahmen (maximal 2.100 Euro) abzgl. der ggf. beiden Partnern zustehenden Zulage(n) geleistet hat

Die Kinderzulage wird nicht gewährt, wenn

  • der mittelbar Förderberechtigte die Kinderzulage(n) beantragt und weniger als den Mindestbeitrag von 60 Euro leistet. Darüber hinaus besteht Abhängigkeit vom Mindesteigenbeitrag des unmittelbar Förderberechtigten.
In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Kindererziehungszeiten und deren Bedeutung für Ihre Riester-Zulagen – übersichtlich zusammengestellt und leicht nachvollziehbar erklärt. Das PDF informiert Sie unter anderem über Fristen zur Antragstellung, Zuständigkeiten bei der Deutschen Rentenversicherung, Besonderheiten bei mehreren Kindern sowie spezielle Regelungen für Beamte, Mitglieder von Versorgungswerken oder Grenzgänger. Ideal als kompakte Orientierungshilfe zum Nachlesen, Speichern oder Weiterleiten.
Stand: 01.2026
Größe: 60 kb

Kinderzulage bei der Riester-Rente

Die Kinderzulage ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Riester-Förderung. Anspruch besteht grundsätzlich für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Entscheidend ist dabei, wem das Kindergeld zugeordnet ist und ob – etwa bei verheirateten oder verpartnerten Eltern – eine Übertragung der Kinderzulage auf den Riestervertrag des anderen Elternteils möglich ist.

Neben der richtigen Zuordnung sind formelle Angaben und die Mitteilung von Änderungen (zum Beispiel Wechsel des Kindergeldberechtigten oder Ende der Kindergeldzahlung) besonders wichtig, um Rückforderungen zu vermeiden.

Wer kann in einer Lebenspartnerschaft nach LPartG die Kinderzulage beantragen?

Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft nach LPartG führen, nicht dauernd getrennt leben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- / EWR-Staat haben, kann der Lebenspartner die Kinderzulage beantragen, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wurde.

Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage auf einen bestehenden Riestervertrag des anderen Lebenspartners übertragen werden.

In diesem Dokument finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kinderzulage übersichtlich zusammengefasst. Das PDF erläutert, wer Anspruch auf die Kinderzulage hat, wie die Zuordnung bei verheirateten, verpartnerten oder getrennt lebenden Eltern erfolgt und unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung möglich ist. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zu formellen Angaben, Mitteilungspflichten bei Änderungen sowie zur Dauer des Anspruchs in Abhängigkeit vom Kindergeldbezug. Ideal als kompakte Orientierungshilfe zum Nachlesen, Speichern oder Weiterleiten.
Stand: 01.2026
Größe: 57 kb

Riester-Zulagen sichern – so geht’s

Damit Sie die staatlichen Zulagen in voller Höhe erhalten, kommt es auf ein paar wichtige Details an: der richtige Eigenbeitrag, aktuelle Angaben zu Ihrem Einkommen und die passenden Voraussetzungen.

Auf unserer Übersichtsseite haben wir für Sie alles Wichtige rund um die Riester-Zulagen kompakt zusammengestellt – verständlich erklärt und mit praktischen Hinweisen, wie Sie Ihren Vertrag aktuell halten.

Riester-Förderung für Ihre Familie nutzen

Mit Kinderzulagen und Kindererziehungszeiten bietet die Riester-Rente besonders für Eltern attraktive staatliche Förderungen. Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten der geförderten Altersvorsorge und wie Sie diese für sich und Ihre Familie nutzen können.

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