Von Zulagen und Berufs­einsteiger-Bonus

Riester-Förderung für Studierende – kurz erklärt.

  • Grundzulage und Mindestbeitrag175 € pro Jahr vom Staat – Mindestbeitrag 4% des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 € pro Jahr.
  • Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig (bei Abschluss unter 25).
  • Förderfähig bei rentenversicherungspflichtigem Job mit eigenem Beitrag.

Riester für Studenten: Wie funktioniert das?

Auch während des Studiums kann eine Riester-Förderung möglich sein. Entscheidend ist, ob und wann Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Ob Minijob, Werkstudententätigkeit, Praktikum, duales Studium oder Aushilfsjob: Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung bestimmt, ob Sie unmittelbar zulageberechtigt sind oder die Förderung gegebenenfalls mittelbar über Ihren Ehe- oder Lebenspartner erhalten können.

Was passiert, wenn der Pauschalbeitrag nicht aufgestockt wird?

Wurde für Sie nur der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, können Sie die Zulage eventuell als mittelbar (abgeleitet) Berechtigte(r) über den Vertrag Ihres Ehepartners/Lebenspartners nach LPartG erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie verheiratet/verpartnert und nicht dauernd getrennt lebend sind und Ihr Ehepartner/Lebenspartner nach LPartG ebenfalls einen Riestervertrag bespart und zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört.


Was gilt, wenn ich neben meinem Studium dauerhaft mehr als 603 EUR verdiene?

Wenn Sie dauerhaft über 603 EUR im Monat verdienen, sind Sie mit Ihrem Verdienst versicherungspflichtig. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen jeweils 9,30% des Bruttoverdienstes als Beitrag zahlen, wenn Ihr Bruttoverdienst mehr als 2.000 EUR beträgt. Liegt Ihr Bruttoverdienst über 603 EUR und höchstens bei 2.000 EUR befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich. Hier zahlen Sie als Arbeitnehmer einen geringeren Beitrag.

Steht Ihr Studium nicht mehr im Vordergrund, da Sie mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten, sind Sie daneben auch sozialversicherungspflichtig. Arbeiten Sie nur in den Semesterferien voll, gilt Ihr Studium aber grundsätzlich als vorrangig.


Was gilt im Rahmen von vorgeschriebenen Praktika?

Wenn Sie während Ihres Studiums ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum machen, sind Sie aufgrund dieser Tätigkeit versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Dies gilt auch für ein während eines Urlaubssemesters abgeleistetes vorgeschriebenes Praktikum. Die Höhe Ihres Verdienstes oder die geleistete Wochenarbeitszeit spielt keine Rolle.


Was gilt für Teilnehmer an dualen Studiengängen?

Sind Sie im Rahmen eines dualen Studiums beschäftigt, gelten besondere Regelungen. Ob Sie hier als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Rentenversicherung.


Unterliegen freiwillig geleistete Praktika während des Studiums der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Praktika, bei denen Sie nicht mehr als 603 EUR im Monat verdienen, werden wie Minijobs behandelt und unterliegen daher der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.


Muss ich auch dann Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, wenn ich zwar mehr als drei Monate, aber nur in den Semesterferien arbeite?

Arbeiten Sie in den Semesterferien und dauert Ihr Aushilfsjob länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, sind Sie rentenversicherungspflichtig. Auch für diese Zeit müssen Sie dann Pflichtbeiträge zahlen.


Ich übe mehrere Minijobs gleichzeitig aus. Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Üben Sie mehrere 603 EUR-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern aus, ohne einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachzugehen, muss Ihr Verdienst aus allen Minijobs zusammengerechnet werden. Liegt Ihr Gesamtverdienst regelmäßig über 603 EUR im Monat, sind die Minijobs nicht mehr geringfügig entlohnt und in allen Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig. Wird die Verdienstgrenze von monatlich 603 EUR nicht überschritten, bleiben alle Beschäftigungen geringfügig entlohnt.


Ich habe lediglich einen befristeten Aushilfsjob. Bin ich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Bei befristeten Aushilfsjobs sind Sie versicherungs- und beitragsfrei, wenn Ihr Aushilfsjob von Beginn an auf eine bestimmte Zeit befristet ist. Seit 1. Januar 2015 darf die Beschäftigung nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern. Die Höhe Ihres Verdienstes spielt dann keine Rolle.

Üben Sie einen oder mehrere im Voraus zeitlich begrenzte Aushilfsjobs für insgesamt mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr aus, müssen Sie immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.


Ich bin neben meinem Studium als Minijobber tätig. Bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Bei einem Minijob mit einer Verdienstgrenze verdient der Beschäftigte nicht mehr als 603 EUR im Monat. Personen, die nach dem 1. Januar 2013 ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Personen, die ihren Minijob vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, sind weiterhin versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, solange ihr regelmäßiger monatlicher Verdienst die alte Verdienstgrenze von 400 EUR nicht übersteigt.

Sie haben die Möglichkeit, gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit führt dazu, dass der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistungen auf den vollen Satz aufgestockt wird.

Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Sie den 15%-igen Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers bis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6% aufstocken. Dies entspricht einem Eigenanteil von 3,6%, den ihr Arbeitgeber vom Verdienst abzieht und zusammen mit seinem Anteil an die Minijob-Zentrale weiterleitet.

Für Minijobber in einem Privathaushalt gelten weitgehend die gleichen Regelungen wie für alle anderen geringfügig entlohnten Beschäftigten. Allerdings beträgt der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Minijobs in Privathaushalten 5%. Bei einem vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6% beträgt Ihr Eigenanteil somit derzeit 13,6%.


Habe ich als Student Anspruch auf die Zulagenförderung?

Auch Studenten können von der Förderung zur Riester-Rente profitieren, wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Abschluss einer Riester-Rente im jungen Alter hat den Vorteil, dass genügend Zeit verbleibt, sich eine gute Rentenversicherung mit einem erstmal sehr geringen Beitrag zu sichern. Zusätzlich erhalten Studenten bei Abschluss eines Riestervertrages einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 200 EUR, wenn sie bei Vertragsschluss ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


An wen kann ich mich bei Fragen zur Zulageberechtigung wenden?

Bei Fragen zur Zulageberechtigung können Sie uns unter der Servicenummer 089 5153 - 212 anrufen oder eine E-Mail schreiben an riesterzulagen@continentale.de


An wen kann ich mich bei Fragen rund um das Thema gesetzliche Rentenversicherung wenden?

Unter der Telefonnummer 0800-1000 4800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de erhalten Sie weitere Informationen.


In diesem Dokument haben wir alle wichtigen Fragen rund um die Riester-Zulagen für Studierende übersichtlich für Sie zusammengestellt. Sie erfahren unter anderem, wann während des Studiums Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wie Minijobs, Praktika oder duale Studiengänge bewertet werden und welche Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllt sein müssen. Das PDF eignet sich als kompakte Orientierungshilfe und Nachschlagewerk – ideal zum Speichern oder Weiterleiten.
Stand: 01.2026
Größe: 24 kb

Riester-Zulagen sichern – so geht’s

Damit Sie die staatlichen Zulagen in voller Höhe erhalten, kommt es auf ein paar wichtige Details an: der richtige Eigenbeitrag, aktuelle Angaben zu Ihrem Einkommen und die passenden Voraussetzungen.

Auf unserer Übersichtsseite haben wir für Sie alles Wichtige rund um die Riester-Zulagen kompakt zusammengestellt – verständlich erklärt und mit praktischen Hinweisen, wie Sie Ihren Vertrag aktuell halten.

Riester-Förderung im Studium sichern

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie sich als Student staatliche Förderung sichern – mit 175 € Grundzulage pro Jahr und 200 € Berufseinsteiger-Bonus. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf die Förderung haben.

Riester-Rente – clever fördern, sicher vorsorgen.

  • Staatlich gefördert Schon ab 5 € Monatsbeitrag.

  • 100 % Beitragserhaltungs-Garantie Ihre eingezahlten Beiträge + Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert. 

  • Renditechancen durch Fonds Ein Teil Ihres Geldes wird in Fonds investiert – für bessere Wachstumschancen. 

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an – kostenlos und unverbindlich. Unsere Agenturen beraten Sie zu allen Versicherungen der Continentale. Wählen Sie dazu bitte eine Agentur in Ihrer Nähe aus.