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Individuelle Beratung zu den Versicherungen der Continentale

Alles zur Nachhaltigkeit bei der Continentale

Auf dieser Seite:

Transparenz und nachhaltige Werte

Vertrauen, das bleibt. Das bedeutet für die Continentale auch beim Thema Nachhaltigkeit transparent zu sein. Unser Handeln ist langfristig angelegt und berücksichtigt nachhaltige ökonomische, soziale und ökologische Grundsätze. Die Nachhaltigkeitsdimension Umweltschutz / Ressourcenmanagement spielt eine immer größere Rolle im Wertesystem unseres Verbundes.

Die vier Prinzipien im Continentale Versicherungsverbund:

  • das Verständnis als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“
  • das Bekenntnis zu partnerschaftlichem und respektvollem Umgang mit allen Beteiligten
  • das Bekenntnis zu Verantwortung
  • das Bekenntnis zu Qualität
Das Handeln der Continentale wird durch ihr wichtigstes Anliegen bestimmt: eine gute Versicherung, mit der Sie sich schützen und vorsorgen können. Im Continentale Versicherungsverbund erhalten Sie modernen, individuellen Rundum-Schutz aus einer Hand – dabei berücksichtigt die Continentale auch Aspekte der Nachhaltigkeit. 

Nachhaltigkeit im eigenen Geschäftsbetrieb

Weitere Informationen dazu, wie der Continentale Versicherungsverbund Nachhaltigkeit lebt, finden Sie in der nichtfinanziellen Erklärung, die ein Bestandteil unseres Konzerngeschäftsberichts ist. Laden Sie bei Interesse einfach den Konzerngeschäftsbericht der Continentale Krankenversicherung a.G. herunter. In diesem finden Sie die nichtfinanzielle Erklärung auf den Seiten 30 bis 40. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Lesen des Konzerngeschäftsberichts ein Programm zum Anzeigen von PDF-Dateien benötigen.

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen der Continentale Lebensversicherung AG

Informieren Sie sich auf der folgenden Seite zur Nachhaltigkeit der Continentale Lebensversicherung AG. Dabei erfahren Sie, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage, Produkten und der Vergütungspolitik berücksichtigt werden.

Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Das LkSG sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie im eigenen Geschäftsbereich vor. Dazu zählt auch die Möglichkeit, eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übermitteln.