Berufsunfähigkeitsvorsorge: Continentale erhöht versicherbare Renten und vereinfacht die Vermittlung
Regelmäßig verbessert die Continentale ihre Leistungen in der Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Jetzt hat sie die Annahmegrenzen für das Neugeschäft bedarfsgerecht optimiert. Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen und für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit hat die Continentale optimiert. Interessant für Vermittler: Besonders die Gruppe der Besserverdiener profitiert hiervon.
Bedarf nach höherer Absicherung deutlich gestiegen
„Als moderner Lebensversicherer passen wir unsere Angebote immer auch den Lebensumständen unserer Kunden an“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben der Continentale Versicherung. „Zurzeit verzeichnen wir zum Beispiel ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft. Diesem Anspruch kommen wir mit dieser Optimierung jetzt nach.“
Versicherbare Renten und Pauschalgrenzen angehoben
Bei über 900 Berufen hat die Continentale die zulässigen, maximal versicherbaren Renten angehoben: auf 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie. Ebenfalls angehoben hat der Versicherer die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. Hier liegen die Grenzen nun ebenfalls bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Davon profitieren vor allem Auszubildende und Schüler.
Vereinfachte Annahmerichtlinien
Zudem vereinfacht die Continentale den Annahmeprozess für Vermittler und Kunden deutlich. Ab sofort genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Erst bei über 3.000 Euro ist ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Bisher lag diese Grenze bei 3.500 Euro.
Einheitliche Regeln für Angestellte und Selbstständige
Neu ist auch die für Angestellte und Selbstständige einheitlich geregelte finanzielle Angemessenheitsprüfung. Hier gilt nun die Bruttoeinkommens-Basis. Diese Vereinfachung gilt für alle Tarife – außer in der betrieblichen Altersversorgung. Bis zu einer Obergrenze von 80.000 Euro sind 65 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens beziehungsweise Gewinns vor Steuern als BU-/EU-Jahresrente versicherbar. Oberhalb dieser Grenze sind es 35 Prozent.
Besonders Besserverdiener profitieren von den Änderungen
Interessant für Vermittler: Vor allem die für sie besonders attraktive Gruppe der Besserverdiener profitiert von den höheren Maximalgrenzen. So erhöht sich beispielsweise bei einem Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro die BU-Rente um 30 Prozent.
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